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Terms

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG:

deutsche beschlag handel gmbh
Brandstücken 35
22549 Hamburg

Vertreten durch:

den Geschäftsführer: Nils Bellmann

Kontakt:

Telefon: 040-5247776565
Telefax: 040-5247776569
E-Mail: info@dbh.gmbh

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Hamburg
Registernummer: HRB148291

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE314466855

I. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten fÄr alle VertrÅge und Lieferungen, sofern sie nicht mit

ausdrÄcklicher Zustimmung des VerkÅufers abgeÅndert worden sind. Abweichende

allgemeine Bedingungen des KÅufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrÄcklich

zustimmen.

II. Angebot und Lieferumfang

1. Angebote des VerkÅufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehÇrenden Unterlagen

wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und MaÉangaben sind nur AnnÅherungswerte,

soweit sie nicht ausdrÄcklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der VerkÅufer dem

KÅufer Zeichnungen oder technische Unterlagen Äber den zu liefernden technischen

Kaufgegenstand zur VerfÄgung, so bleiben diese Eigentum des VerkÅufers.

2. Die vom KÅufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist

abgeschlossen, wenn der VerkÅufer die Annahme der Bestellung des nÅher bezeichneten

Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestÅtigt oder den Kaufgegenstand

geliefert hat. Der VerkÅufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung

unverzÄglich nach KlÅrung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.

3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Ñnderungen sollen vom VerkÅufer

schriftlich bestÅtigt werden.

8. Wenn der VerkÅufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lÅsst, ohne

den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserungen bzw.

Ersatzlieferungen unmÇglich sind, fehlschlÅgt oder vom VerkÅufer verweigert wird, steht

dem KÅufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren AnsprÄche nur das

Recht zu, von dem Vertrag zurÄckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern..

9. Die GewÅhrleistung erstreckt sich nicht auf SchÅden, die entstanden sind infolge normaler

Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung

soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlÅssiger Behandlung oder

Wartung, nicht sachgemÅÉer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder

Bedienungsanleitung und der einschlÅgigen Normen. Die GewÅhrleistung erstreckt sich

insbesondere nicht auf die Abnutzung von VerschleiÉteilen. VerschleiÉteile sind alle sich

drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die GewÅhrleistungsansprÄche

erlÇschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines

Dritten Ñnderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

10.Gibt der KÅufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu

Äberzeugen und gegebenenfalls die erforderliche NacherfÄllung (Nachbesserung oder

Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle MÅngelansprÄche.

11.Weitere AnsprÄche des KÅufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter

Eigenschaften oder aufgrund von SchÅden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst

entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulÅssig, ausgeschlossen.

4. Konstruktions- und FormÅnderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit

der Liefergegenstand nicht erheblich geÅndert, der Verwendungszweck nicht

VI. HaftungsbeschrÄnkung

eingeschrÅnkt wird und die Ñnderungen fÄr den KÅufer zumutbar sind.

1. Der VerkÅufer haftet bei Vorsatz, grober FahrlÅssigkeit und Verletzung wesentlicher

Werden dem VerkÅufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss

Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. DarÄber hinaus nicht

Tatsachen bekannt, die begrÄndete Zweifel an der KreditwÄrdigkeit des KÅufers entstehen

ausdrÄcklich in diesen Bedingungen zugestandene AnsprÄche werden ausgeschlossen, in

lassen, ist der VerkÅufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der

jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren SchÅden sowie der HÇhe

KÅufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der VerkÅufer berechtigt,

nach auf den Lieferwert begrenzt.

vom Vertrag zurÄckzutreten.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, sobald

III. Preise, Zahlungsbedingungen

sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind,

1. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fÅllig.

keinesfalls aber soweit sie 150% des Warenwertes übersteigen.

2. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulÅssig. Wechsel und Scheck

Weitere Aufwendungen wie z.B. im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der man-

werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines

gelhaften Sache übernehmen wir nur nach Maßgabe dieser Bedingungen.

Schecks- oder Wechselprotestes kann der VerkÅufer Zug um Zug unter RÄckgabe des

2. Soweit die Haftung des VerkÅufers ausgeschlossen oder beschrÅnkt ist, gilt dies auch fÄr

Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.

die persÇnliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen

3. Sind bei VertrÅgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche

Vertreter und ErfÄllungsgehilfen. In den FÅllen grober FahrlÅssigkeit durch einfache

Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des VerkÅufers das

ErfÄllungsgehilfen haftet der VerkÅufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren

VerhÅltnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der

Schadens.

VerkÅufer das Recht, vom KÅufer erneute Verhandlungen Äber den Kaufpreis zu

3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberÄhrt.

verlangen.

4. Die Regelung gilt nicht fÄr AnsprÄche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie fÄr die FÅlle

4. Bei GeschÅften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzÄglich der jeweils

gÄltigen Mehrwertsteuer auszugehen. FÄr die Preisberechnung sind MaÉe und

des UnvermÇgens oder der UnmÇglichkeit.

Messungen an der Verladestelle verbindlich.

VII. igentumsvorbehalt

5. Die Preise schlieÉen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht mit ein, sofern

1. Der VerkÅufer behÅlt sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller

nicht ausdrÄcklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

6. Kommt der KÅufer in Zahlungsverzug, so ist der VerkÅufer berechtigt, Verzugszinsen in

2. Wird die Vorbehaltsware vom KÅufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so

HÇhe von 8% Äber Basiszinssatz zuzÄglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens

erfolgt die Verarbeitung fÄr den VerkÅufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die

zu fordern, es sei denn, der VerkÅufer weist eine hÇhere Belastung mit hÇherem Zinssatz

neue Sache wird Eigentum des VerkÅufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem

nach bzw. der KÅufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort

VerkÅufer gehÇrender Ware erwirbt der VerkÅufer Miteigentum an der neuen Sache nach

fÅllig.

dem VerhÅltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der

Aufrechnungsrechte stehen dem KÅufer nur zu, wenn seine GegenansprÄche rechtskrÅftig

Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem VerkÅufer gehÇrender Ware gemÅÉ ÖÖ

festgestellt sind, unbestritten oder vom VerkÅufer anerkannt sind. AuÉerdem ist er zur

947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der VerkÅufer MiteigentÄmer

AusÄbung eines RÄckbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem

entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der KÅufer durch Verbindung,

gleichen VertragsverhÅltnis beruht.

Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so ÄbertrÅgt er schon jetzt an den

8. In Abweichung von den ÖÖ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des KÅufers zuerst auf die

VerkÅufer Miteigentum nach dem VerhÅltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der

Ålteste Forderung verrechnet.

anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der KÅufer hat in

9. Kommt der KÅufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der VerkÅufer

diesen FÅllen die im Eigentum oder Miteigentum des VerkÅufers stehende Ware, die ihm

berechtigt, die gesamte Restschuld fÅllig zu stellen. Der VerkÅufer ist auÉerdem

als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu

berechtigt, fÄr durchgefÄhrte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und

verwahren.

fÄr alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon

3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem VerkÅufer gehÇrender Ware

Vorauszahlungen zu verlangen.

verÅuÉert, so tritt der KÅufer schon jetzt die aus der WeiterverÅuÉerung entstehende

10.Der VerkÅufer ist berechtigt, die AnsprÄche aus unserer GeschÅftsverbindung abzutreten.

Forderung in HÇhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang von

dem Rest ab; der VerkÅufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der

IV. Lieferzeit

1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annÅhernd vereinbart, es sei denn, dass der

VerkÅufer eine schriftliche Zusage ausdrÄcklich als verbindlich gegeben hat.

2. Die Lieferfrist verlÅngert sich angemessen bei hÇherer Gewalt, ArbeitskÅmpfen, Unruhen,

behÇrdlichen MaÉnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und

sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen fÄr die

Dauer der StÇrung. Der VerkÅufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren

unverzÄglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den

verÅnderten VerhÅltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang und fÄr den Fall, dass dies fÄr eine zÄgige

Abwicklung vorteilhaft erscheint, zulÅssig.

4. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den VerkÅufer geht

die Gefahr auf den KÅufer Äber.

5. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den KÅufer, der vom Vertrag

zurÄcktreten oder Schadensersatz wegen NichterfÄllung verlangen will, nicht von der

Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zur

Erbringung der Leistung und der ErklÅrung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist

ablehnen werde. Liegt seitens des VerkÅufers lediglich leichte FahrlÅssigkeit vor, ist der

Schadensersatz auf die Mehraufwendung fÄr einen Deckungsverkauf oder eine

Ersatzvornahme beschrÅnkt.

Rechnungsbetrag des VerkÅufers zuzÄglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der

jedoch auÉer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter

verÅuÉerte Vorbehaltsware im Miteigentum des VerkÅufers, so erstreckt sich die Abtretung

der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des VerkÅufers an dem Miteigentum

entspricht.

4. Der KÅufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der

Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des KÅufers Äbergegangen ist. Insbesondere ist er

verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-

, Wasser- und DiebstahlschÅden

ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten

erforderlich sind, muss der KÅufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchfÄhren.

5. Der VerkÅufer ermÅchtigt den KÅufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den

VerkÅufer abgetretener Forderungen. Der VerkÅufer wird von der eigenen

Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der KÅufer seinen

Zahlungsverpflichtungen, auch gegenÄber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des

VerkÅufers hat der KÅufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und

diesen die Abtretung anzuzeigen; der VerkÅufer ist ermÅchtigt, den Schuldnern die

Abtretung auch selbst anzuzeigen.

6. áber ZwangsvollstreckungsmaÉnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die

abgetretenen Forderungen hat der KÅufer den VerkÅufer unverzÄglich unter ábergabe der

fÄr den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

7. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder

V. MÄngelrÅge, GewÄhrleistung und Garantie

auÉergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlÇscht das Recht zur WeiterverÅuÉerung, zur

Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die ErmÅchtigung zum Einzug der

1. FÄr MÅngel der Lieferung – auÉer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter

abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die

Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiter AnsprÄche

EinzugsermÅchtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht fÄr die Rechte des Insolvenzverwalters.

wie folgt::

8. FÄr die ordnungsgemÅÉe ErfÄllung der Verbindlichkeiten des KÅufers ist der VerkÅufer

a. FÄr alle Waren gelten die gesetzlichen GewÅhrleistungsfristen ab GefahrÄbergang. Bei

berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. ábersteigt der Wert dieser Sicherheiten

gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung betrÅgt die GewÅhrleistungsfrist 12 Monate.

die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist der VerkÅufer insoweit zur

Wird im Rahmen der GewÅhrleistung nachgebessert oder nachgeliefert, lÇst dies keinen

neuen Beginn der GewÅhrleistungsfrist aus.

RÄckÄbertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

b. Bei gebrauchten Waren betrÅgt die GewÅhrleistungspflicht ab GefahrÄbergang bei

VIII. Vertragsaufhebung und RÅcknahme

privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die

Nimmt der Kunde in unbrechtigter Weise die Ware nicht ab oder nehmen wir auf Wunsch des

GewÅhrleistung ausgeschlossen.

Kunden oder in AusÄbung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt Ware zurÄck, so sind

2. Der KÅufer hat die empfangene Ware unverzÄglich nach Eintreffen auf MÅngel,

wir nach unserer Wahl berechtigt, anstelle einer konkreten Schadensberechnung eine

Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche MÅngel

Pauschale in HÇhe von 20% des ursprÄnglich geschuldeten Vertragspreises zu verlangen

sind innerhalb von 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den VerkÅufer zu

bzw. bei der Gutschrift in Ansatz zu bringen.

rÄgen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren

ErfÄllungsgehilfen fÅllt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim

Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden Äberhaupt nicht oder in

KÅufer.

wesentlich geringerer HÇhe entstanden ist.

3. Bei beiderseitigem HandelsgeschÅft unter Kaufleuten bleiben die ÖÖ 377, 378 HGB

IX. Datenschutz

unberÄhrt.

4. Stellt der KÅufer MÅngel der Ware fest, darf er nicht darÄber verfÄgen, d. h., sie darf nicht

Der KÅufer wird hiermit darÄber informiert, dass der VerkÅufer die im Rahmen der

geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung fÄr die Abwicklung

GeschÅftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemÅÉ der Bestimmung des

der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der

Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des KÅufers genannten SachverstÅndigung erfolgt.

X. Gerichtsstand/ErfÅllungsort

5. TransportschÅden sind dem VerkÅufer unverzÄglich mitzuteilen. Die erforderlichen

1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der AuftragsbestÅtigung nichts anderes ergibt, ist

FormalitÅten hat der KÅufer mit dem FrachtfÄhrer zu regeln. Soweit handelsÄblicher Bruch,

Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.

der GeschÅftssitz des VerkÅufers ErfÄllungsort.

2. FÄr alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel und Scheckprozesses, ist

6. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des VerkÅufers Nachbesserung

der GeschÅftssitz des VerkÅufers Gerichtsstand, wenn der KÅufer Vollkaufmann, eine

fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulÅssig.

juristische Person des àffentlichen Rechts oder ein Çffentlich-rechtliches SondervermÇgen

7. Im Falle der MÅngelbeseitigung ist der VerkÅufer verpflichtet, alle zum Zwecke der

ist. Der VerkÅufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

MÅngelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-

, Wege-

,

Arbeits-

3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschlieÉlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhÇhen, dass die

Kaufsache an einen anderen Ort als den ErfÄllungsort verbracht wurde.

anzuwenden.

XI. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine LÄcke

im Vertrag ergeben, so berÄhrt das die Wirksamkeit des Äbrigen Vertragsinhaltes nicht.